1. RÜCKSICHT AUF ANDERE
Jeder Snowboardfahrer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
2. BEHERRSCHUNG DER GESCHWINDIGKEIT UND FAHRWEISE
Jeder Snowboardfahrer muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
3. WAHL DER FAHRSPUR
Der von hinten kommende Snowboardfahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer oder Snowboardfahrer nicht gefährdet
4. ÜBERHOLEN
Uberholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboardfahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
5. EINFAHREN UND ANFAHREN
Jeder Snowboardfahrer, der in eine Skiabfahrt einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
6. ANHALTEN
Jeder Snowboardfahrer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Snowboardfahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
7. AUFSTIEG UND ABFAHRT
Ein Snowboardfahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
8. BEACHTEN DER ZEICHEN
Jeder Snowboardfahrer muss die Markierung und die Signalisation beachten.
9. HILFELEISTUNG
Bei Unfällen ist jeder Snowboardfahrer zur Hilfeleistung verpflichtet.
10. AUSWEISPFLICHT
Jeder Snowboardfahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.