Corona-Fit durch die Saison 2023/2024
Wir, die Skischule Ski Dome Oberschneider GmbH Kaprun, wird in der kommenden Saison alles Mögliche daran setzen, unsere Gäste sowie auch unsere Mitarbeiter höchst möglich zu schützen, um damit einen entspannten und sicheren Ablauf zu wahren. Ebenso möchten wir Sie darauf hinweisen, dass zu Ihrem und unserem Schutz einige Sicherheitsvorschriften gelten und begleitende Maßnahmen notwendig werden.
Diese Maßnahmen unterliegen einer ständigen Evaluierung und Anpassung in Abstimmung mit den behördlichen Vorgaben, den Bestimmungen unserer Partner – insbesondere Bergbahnen, sowie den Ausarbeitungen unserer Interessenvertretungen und Gesundheitsämtern. Die Sicherheitsmaßnahmen werden ständig aktualisiert und der jeweiligen Situation angepasst, deshalb kann es auch während der Saison zu Änderungen kommen.

KOSTENLOSES 24 STUNDEN STORNO
Kostenlose Stornierungen sind möglich, wenn eine offizielle Reisewarnung für unser Skigebiet besteht oder es zum Lockdown kommt.
- bis 14 Tage vor Anreise kostenfrei stornieren
- 14 – 08 Tage vor Anreise…………….70% des gebuchten Betrages zu begleichen
- 07 – 00 Tage vor Anreise…………….90% des gebuchten Betrages zu begleichen
- Auch bei Vorlage eines ärztlichen Attests bekommt Ihr Eure Buchung in voller Höhe zurückerstattet.
- Bei allen Stornierungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 € abgezogen.
- Allen Lieferungen und Leistungen der Skischule aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder andere Onlinedienste liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.
- Ansonsten gelten unsere Stornobedingungen laut AGB.
- Bei Symptomen oder Krankheitsgefühl, bleiben Sie unbedingt fern und verständigen Sie die Corona Hotline 1450!

Abstand
Generell ist Skifahren eine Outdoor-Sportart und die Ansteckungsgefahr wesentlich geringer als im Innenbereich. Wir werden versuchen, den schützenden Abstand überall bestmöglich einzuhalten und alle persönlichen Kontaktpunkte zu minimieren. Wir bitten Sie generell Rücksicht zu nehmen und appellieren an die Eigenverantwortung.

Mund- und Nasenschutz / Händedesinfektion
In allen Indoorbereichen der Skischule Sport am Lift bitten wir unsere Gäste ab 6 Jahre, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Neben den herkömmlichen Mund-Nasen-Schutz-Masken gelten laut derzeitigem Stand auch Multifunktionstücher, Skimasken, Bandanas, Buffs, Schlauchschals, etc. als Mund-Nasen-Schutz. Wichtig ist, dass der Mund und die Nase komplett bedeckt sind. Ebenso erwarten wir uns die obligatorische Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen unserer Räumlichkeiten. Alle Verkaufsstellen und Rezeptionen werden mit Glasschutz ausgestattet.

Onlinebuchung
Alle unsere Skischulangebote sind online buchbar. Wir ersuchen und empfehlen unsere Gäste, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu nehmen. Ihre gewünschten Dienstleistungen können Sie bequem von zu Hause aus buchen. Die Tickets werden bei uns im Büro vorbereitet, wodurch Sie sich Zeit ersparen und der Kontakt minimiert wird.

Kleinkinderangebot Bambini
Bei den Skikursen im Alter von 3 bis ca. 5 Jahren (Bambinikurs) wird die Gruppengröße nicht größer als 4 Kinder pro Gruppe sein. Das minimiert das Risiko und bei Körperkontakt werden die Skilehrer einen MNS tragen.

Mittagsbetreuung
Unser Mittagsbetreuungsangebot wird auch in diesem Winter angeboten. Allerdings wird es zeitlich und logistisch ein eingeschränktes Angebot geben, je nach Bestimmung des jeweiligen Restaurants. Wenn es die allgemeinen Handlungsempfehlungen vorschreiben, werden die Kursgäste gebeten, sich mit Mund- Nasenschutz zum reservierten Tisch zu begeben. Beim Essen am Tisch ist kein MNS notwendig. Empfehlenswert für diese Saison wäre es, die Kinder zum gemeinsamen Mittagessen mit ihren Eltern, abzuholen.

Skirennen und Gästesiegerehrung
Unsere Gästeskirennen werden weiterhin uneingeschränkt wöchentlich stattfinden. Die Startintervalle werden etwas ausgedehnt, um etwaige Staubildungen im Start- und Zielbereich zu vermeiden. Alle Siegerehrungen werden gruppenintern im Freien durchgeführt.

Gäste mit Krankheitssymptomen
Es sollte als eine Selbstverständlichkeit angesehen werden, dass Gäste mit Krankheitssymptomen nicht am Skischulangebot teilnehmen können. Wir bitten Sie in diesem Punkt um Ihr Verständnis, nur so können wir uns alle gegenseitig schützen.

Contact-Tracing
Um beim Auftreten eines positiv getesteten Covid-19 Skikursteilnehmers eine Ausbreitung des Virus möglichst schnell zu verhindern, ist es unumgänglich von allen unseren Gästen die korrekten Daten zu erfassen (Handynummer, Unterkunft, Email).

Absonderung bei Symptomen
Beim Auftreten von Symptomen bei Skikurskindern werden diese unmittelbar von der restlichen Gruppe abgesondert bzw. isoliert. Die Eltern haben ihre jederzeitige Erreichbarkeit sicherzustellen und ihr Kind möglichst schnell abzuholen.

Mitarbeiter-Sicherheit
Für unsere Skischul-Mitarbeiter geben wir alles in Bezug auf Sicherheit. Neben korrekten Einweisungen und Verhaltensregeln sorgen wir für gute Unterkunfts- und Arbeitsbedingungen und führen Tests nach System und bei geringstem Verdacht durch.
Und noch ein Tipp...
Liebe Gäste, Skifahren ist eine Freiluft-Sportart und erwiesenermaßen gesund. Man ist in der frischen Bergluft unterwegs, tankt ordentlich Vitamin D und ist viel in Bewegung. Und das tut nicht nur physisch gut, gerade nach den Einschränkungen der letzten Monate bringt ein Aufenthalt in den Bergen auch eine mentale Stärkung mit sich. Deshalb freuen wir uns auf den Winter mit Ihnen!
WICHTIGE INFO:
Skifahren und Snowboarden wird in dieser Saison etwas anders sein. Kaprun Zell am See und die Seilbahngesellschaften werden jedenfalls alle notwendigen Maßnamen setzen, damit Sie Österreichs größtes Skivergnügen bei größtmöglicher Sicherheit erleben können. Bitte respektieren auch Sie unsere COVID-19 Regeln für ein sicheres Miteinander. Dann steht aus aktueller Sicht einem weitgehend uneingeschränkten Skibetrieb im Winter 2020/21 nichts im Wege.
Corona Sicherheitsmaßnahmen für den Skibetrieb in Kaprun Zell am See
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Wo muss überall ein Mund-Nasenschutz getragen werden?
Sowohl im Skibus, im Skidepot, als auch im Kassen- und Seilbahnbereich, sowie in allen Fahrbetriebsmitteln (Kabinenbahn, Sessellift, etc.) ist permanent ein Mund-Nasenschutz zu tragen.
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Was kann ich als Mund-Nasenschutz verwenden und erhalte ich einen im Skigebiet?
Neben den bekannten Mund-Nasenschutz-Masken sind nach derzeitigem Wissensstand auch Multifunktionstücher, Buffs, Bandanas, Skimasken usw. möglich (Mund und Nase müssen jedoch immer komplett bedeckt sein!).
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Muss auf der Piste auch ein Mund-Nasenschutz getragen werden?
Auf den Pisten ist ein Mund-Nasenschutz nicht erforderlich.
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Werden die Gondeln und Lifte während der Fahrt belüftet?
Die Fahrbetriebsmittel (Kabinen, Liftsessel,…) werden bestmöglich durchlüftet. Bitte sorgen Sie während der Fahrt für Belüftung (Fenster öffnen, Wetterschutzhaube öffnen, etc.)
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Wo gibt es im Skigebiet Desinfektionsmöglichkeiten?
Desinfektionsmöglichkeiten sind in den Toilettenanlagen, im Kassenbereich und im Ski Depot gegeben.
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Welche Maßnahmen müssen die Seilbahn-Mitarbeiter einhalten, die in direktem Kundenkontakt stehen?
Alle Mitarbeiter, die in direktem Kundenkontakt stehen, tragen entweder einen Mund-Nasenschutz, oder sind durch geeignete Schutzmaßnahmen räumlich vom Gast getrennt (z.B. Plexiglasscheibe).
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Mit wie vielen Gästen werden die Gondeln bzw. Sessellifte besetzt?
Wie in allen öffentlichen Verkehrsmitteln ist auch in den Gondel- und Sesselbahnen ein Mund-Nasen-Schutz erforderlich. Somit können die Gondeln bzw. Sessel auch entsprechend besetzt werden (z.B. 8 Personen in einer 8er Gondel, 6 Personen auf 6er Sesseln).
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Wie wird der Gast über die Corona-Sicherheitsbestimmungen vor Ort informiert?
Die Gäste werden mithilfe von Hinweisschildern und Lautsprecherdurchsagen vor Ort auf die jeweils gültigen Corona-Sicherheitsbestimmungen hingewiesen.
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Werden die Kabinenbahnen und Lifte desinfiziert?
Alle Fahrbetriebsmittel (Kabinen, Liftsessel,…) werden regelmäßig desinfiziert.
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Welche Corona-Bestimmungen gelten für Seilbahnen jeglicher Art?
Alle Seilbahnen sind öffentliche Verkehrsmittel und unterliegen denselben Bestimmungen.
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Werden die Mitarbeiter der Seilbahngesellschaften über die Corona-Maßnahmen geschult bzw. instruiert?
Die MitarbeiterInnen der Seilbahngesellschaften werden nach einheitlichen Richtlinien und Regelungen über die Corona Sicherheitsmaßnahmen eingeschult beziehungsweise unterwiesen.
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Werden die Seilbahnmitarbeiter auf ihren Gesundheitszustand gecheckt?
Alle MitarbeiterInnen der Seilbahngesellschaften werden zu Beginn der Wintersaison bzw. bei Anstellung auf Covid-19 getestet und danach täglichen Gesundheitschecks (Fiebermessen, Symptomkontrolle) unterzogen. Im Verdachtsfall erfolgen sofort Testungen und die MitarbeiterInnen werden unmittelbar von der Betriebsorganisation isoliert.
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Gibt es in jeder Seilbahngesellschaft einen Corona-Verantwortlichen?
Die Seilbahngesellschaften haben je einen Corona-Verantwortlichen Mitarbeiter, der für die Planung und Umsetzung der Maßnahmen zuständig ist.
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Contact Tracing App
Mit der Contact Tracing APP „STOPP CORONA“ des Österreichischen Roten Kreuzes helfen Sie dabei die Ausbreitung des Coronavirus zu bekämpfen – es wird empfohlen diese zu verwenden.
App hier downloaden
Informationen Skischulen
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Welche grundsätzlichen Maßnahmen sind einzuhalten?
Beim Betreten öffentlicher Orte ist grundsätzlich gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, auch zu anderen Gruppen, zwischen Eltern-Eltern und Eltern-Personal ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Im Front-Office-Bereich der Skischulen werden geeignete räumliche Trennungen eingerichtet (z.B. Plexiglasscheiben).
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Was müssen Skilehrer und Skischüler beachten, wenn der Mindestabstand notwendigerweise unterschritten werden muss?
Im Falle der Unterschreitung des Mindestabstandes von einem Meter, z.B. bei unbedingt notwendigen Hilfestellungen im Rahmen des Schneesportunterrichts bzw. für Hilfestellungen nach Stürzen (zum Aufstehen etc.) ist ein MNS zu tragen.
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Muss ich mich vor Ort registrieren?
Registrierungen der Skischulgäste unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden forciert.
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Muss ich den Schneesport-Kurs vorab online buchen?
Nach Möglichkeit sind die Kurse online zu buchen. Informieren Sie sich hierzu bei der gewünschten Skischule auf der Website oder telefonisch über die jeweilige Handhabung.
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Wie wird die Gruppengröße in den Skischulen geregelt?
Um die Einhaltung der Abstandsregel (1 Meter Mindestabstand) zu vereinfachen, werden überschaubare Gruppengrößen gewählt und die zu Beginn getroffene Gruppenzusammensetzung bestmöglich in der Folge beibehalten.
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Wie wird einer Ansammlung von vielen Gruppen vorgebeugt?
Die Sammelplätze werden räumlich möglichst großzügig gewählt. Kursabläufe werden möglichst so geplant, um große Gruppenansammlungen zu vermeiden.
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Welche Maßnahmen sind im Rahmen der Benützung der Seilbahnen zu beachten?
Bei der Benützung von Seilbahnen ist sind die Regelungen der Seilbahnen einzuhalten. Bitte beachten Sie die Hinweisschilder und Lautsprecherdurchsagen vor Ort.
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Wie werden die Mitarbeiter der Skischulen über die Corona-Maßnahmen informiert?
Mitarbeiter der Skischulen werden nach einheitlichen Richtlinien und Regelungen über die Corona Sicherheitsmaßnahmen eingeschult beziehungsweise unterwiesen.
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Welche Hygiene-Maßnahmen werden in den Skischulen und deren Räumlichkeiten umgesetzt?
Skischulen sowie vorhandene Räumlichkeiten wie Wärmstuben, Kindergarten und Restaurants werden ebenso wie Unterrichtsmaterial, Hilfsmittel, Spielzeuge, etc. anlassbezogen täglich (mehrmals) desinfiziert und gereinigt.
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Gibt es Sonderregelungen für Kindererlebniswelten?
Bei Kindererlebniswelten werden Kinder ab dem Kleinkinderalter unterrichtet – hier wird der Abstand automatisch unterschritten. Daher werden die Schneesportlehrer einen wintersportgerechten Mund-Nasenschutz tragen, um möglichst schnell eine Schutzmaßnahme anwenden zu können.
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Finden Corona-Testungen von Skilehrern statt?
Schneesportlehrer, die aus dem Ausland anreisen, haben dem Skischulinhaber nach Einreise einen negativen SARS-COV2-Test vorzulegen. Regelmäßige SARS-COV2-Testungen der Schneesportlehrer und jener Mitarbeiter, die mit Skischulgästen Kontakt haben, sind geplant.
Betreuung von Kindern durch Skischulen
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Wird es Kinderbetreuung geben?
Die Betreuungen von Kindern wird unter besonderen hygienischen Voraussetzungen möglich sein. Nähere Informationen hierzu befinden sich bereits in der Ausarbeitung und sind dann unter anderem hier zu finden.
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Wo finde ich die Maßnahmen der jeweiligen Skischule für die Kinderbetreuung?
Bitte informieren Sie sich vorab auf den jeweiligen Websites der Skischulen über die konkreten Maßnahmen. Jedenfalls wird auf die Sicherstellung einer altersadäquaten Hygiene, die Einhaltung des Mindestabstandes, das Verwenden eines Mund-Nasenschutzes bei dessen Unterschreitung – und auf viel Bewegung und Betreuung im Freien unter Einhaltung aller notwendigen Hygienemaßnahmen geachtet.
In jedem Fall gilt:
Die Inhalte dieser Seite wurden nach derzeitigem Wissensstand und nach bestem Wissen und Gewissen ausgearbeitet. Allen Inhalten sind Änderungen vorbehalten. Die Verordnungen des Bundes gelten als gesetzliche Grundlage. Informationen und Unterlagen bezüglich der Maßnahmen zu “Sicher am Berg” wurden von der Wirtschaftskammer Österreich – Fachverband der Seilbahnen – bezogen.